Liebe Saalhauserinnen und Saalhauser,

der vor Ostern versandte anonyme Brief, mit dem unter anderem suggeriert werden sollte, durch WohnGut Saalhausen werde die zukünfttige Nutzung des Kur-und Bügerhauses eingeschränkt, hat hohe Wellen geschlagen. Aber anders, als der „Autor“ wohl gehofft hatte: Dieser plumpe Versuch der Stimmungsmache hat überall nur verständnisloses Kopfschütteln ausgelöst, weil gerade das Kur- und Bürgerhaus und die Gewährleistung seiner auch zukünftig uneingeschränkten Nutzung immer ein sehr wichtiger Augenmerk im gesamten Plan- und Genehmigungsverfahren war.

Mit diesem Täuschungsversuch hat uns der Verfasser aber „dankenswerterweise“ 😉 Gelegenheit gegeben, noch einmal in einen Austausch über die Jugendhütte zu kommen, weil wohl die Sorge besteht, dass dieser seit über 30 Jahren bestehende Haupttreffpunkt für junge Leute im Ort nicht mehr in gewohntem Umfang genutzt werden kann, wenn WohnGut Saalhausen eröffnet hat. In einer sehr ausführlichen Mail wurde uns hierzu geschrieben: „(…) Wir kommen dort mehrmals wöchentlich zusammen um zu quatschen, zu grillen oder gemütlich ein/e Bier/Cola zu trinken. Dabei ist es auch üblich, dass manchmal abends länger und mit lauter Musik gefeiert wird. In den meisten Fällen ist die Musik auch nicht so laut, dass sie Anwohner stört. Wenn wir jedoch im Garten sind oder mal eine größere Feier haben, schallt es schon sehr Richtung Wohngut. Bisher war das nie ein Problem, da dort ja nur Wiese war und es gab nur ganz selten mal Fälle von Ruhestörung. Die meisten Anwohner die die Musik hören, kennen die Jugendhütte, waren wahrscheinlich selber schon mal da und beschweren sich nicht. Leider habe ich die Angst, dass sich dies ändern wird sobald das Wohngut eröffnet. (…)“

Für diese Mail können wir uns nur bedanken, denn sie bietet uns Gelegenheit, auch an dieser Stelle noch einmal auf die Sorge einzugehen, dass sich die zukünftigen Bewohner von WohnGut Saalhausen über zu laute Musik in den nächtlichen Stunden beschweren könnten, wenn in der Jugendhütte Party gefeiert wird.

Ob dies zukünftig tatsächlich einmal zu einem Problem werden könnte, lässt sich heute nicht wirklich absehen. Jede andere Aussage wäre nicht ehrlich. Dies deshalb, weil die jeweilige Situation von einigen Faktoren bestimmt sein wird, die heute gar nicht vorwegzunehmen sind, wie z.B. die Lautstärke der Musik, die Wetterverhältnisse (Schallereignisse werden je nach Wetterverhältnissen unterschiedlich laut wahrgenommen; z.B. kann sich der Schall umso besser ausbreiten je feuchter die Luft ist), die Uhrzeit (um 22 Uhr ist das Geräuschempfinden ein anderes als um 3 Uhr morgens) sowie die übrigen „allgemeinen“ Umstände. Um auch letzteres an einem Beispiel deutlich zu machen: Sollte am Karnevalssamstag in der Jugendhütte eine Party gefeiert werden, dürfte die allgemeine Wahrnehmung eine gänzlich andere sein als auf Karfreitag.

Darüber hinaus muss sich die Jugendhütte unabhängig vom zukünftigen WohnGut Saalhausen schon heute an die allgemeinen Regeln wie z.B. die gesetzliche Nachtruhe halten. Das heißt, schon heute muss auf die Belange der Anwohner des Entenwegs und der übrigen Nachbarnutzungen (z. B. keine lauten Partys während des Schulbetriebs) Rücksicht genommen werden. Insofern erfährt die Jugendhütte durch WohnGut Saalhausen jedenfalls keine rechtliche Schlechterstellung. Auch nach der Eröffnung von WohnGut Saalhausen am 01. September d. J. bleibt also alles so wie bisher!

Losgelöst von den rechtlichen Aspekten ist ein gelungenes soziales Miteinander natürlich auf gegenseitige Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis angewiesen. Alle Bewohner von WohnGut Saalhausen sind auch einmal jung gewesen und werden in der Erinnerung an eigene Erlebnisse mit Wohlwollen auf den Treffpunkt blicken – selbst wenn die Partys einmal etwas länger dauern sollten. Andererseits dürfte es dann aber auch möglich sein, dass die Lautstärke der Musik mit fortschreitender nächtlicher Stunde entsprechend angepasst wird. So können die einen (noch) feiern, während die anderen bereits schlafen.

Im Sinne einer solchen gegenseitigen Rücksichtnahme können wir gemeinsam entspannt der Zukunft entgegensehen!

Darüber hinaus haben wir uns die Örtlichkeit noch einmal genau angesehen und festgestellt, dass die Jugendhütte aus Richtung WohnGut Saalhausen in Teilen (je nach Standort) von dem Schulgegäude oder den Schuppen auf dem Nachbargrundstück verdeckt wird, was sicher schallminimierend wirken dürfte. Und man könnte gemeinsam überlegen, den Abschnitt des Grundstücks, der mit dem Holzzaun abgetrennt ist (Foto) mit einer höheren, dicht wachsenden Hecke oder gar einem höheren, geschlossenen Zaun zu versehen, um die Schallausbreitung Richtung WohnGut zusätzlich zu minimieren. Und an den Kosten sollte eine solche Maßnahme nicht scheitern 🙂 . Bislang haben wir gemeinsam für alles eine Lösung gefunden – und das wird bei der Jugendhütte nicht anders sein!