Die Stadt Lennestadt hat unserem Antrag (sh. Blogpost vom 18.01.) stattgegeben und inzwischen ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10 und VZ 283-20) für den unteren Teil des Parkplatzes angeordnet.
Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen:
Das absolute Halteverbot bezieht sich ausschließlich auf den Teil des Parkplatzes, den wir seit Baubeginn im Juli vergangenen Jahres bereits als Baustellenzufahrt nutzen (im Bild rechts der beiden parkenden PKWs)
und gilt auch nur für die Zeiten des Baustellenbetriebs. Hierzu ein Ausschnitt aus der verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt Lennestadt vom 21. Januar 2020:
Die Schilder, die heute aufgestellt werden, verdeutlichen also im Prinzip nur eine Situation, die ohnehin schon seit dem „ersten Spatenstich“ im Sommer letzten Jahres besteht, sich für Ortsunkundige – gerade in der Dämmerung – aber vielleicht nicht erkennen lässt. Und möglicherweise können sie auch ein wenig als „Erinnerungsstütze“ für alle anderen dienen.
So möchten wir mit dieser Maßnahme vermeiden, dass es zukünftig noch einmal zu einer für alle Beteiligten ärgerlichen Situation kommt, wenn ein parkender Wagen die Baustellenzufahrt blockiert.